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Schulordnung

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Informationen zur Schule Seengen

Mit diesen Informationen möchten wir Sie auf wichtige Gepflogenheiten an unserer Schulen hinweisen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte zuerst an die betroffene Fach- oder an die Klassenlehrperson. Gerne helfen Ihnen auch die Schulverwaltung, die Schulleitung Zyklus 1,2 +3 oder die Gesamtschulleitung weiter.
Sämtliche Infos können Sie hier auch herunterladen: > Infoblatt

 
Stichwortverzeichnis:

Ablage Prüfungen, Absenzen, Anmeldungen, Aufgabenhilfe, Baden im See, Energydrinks, Fragen, Handys, Kleider, Läuse, Mittagstisch, Mobbing, Noten, Probleme, Promotionen, Randstundenbetreuung, Sachbeschädigung, Schulsozialarbeit, Schulweg, See, Suchtberatung, Tagesstrukturen, Velo, Verkehrssicherheit, Verschlafen, Verein ehemaliger Bezirksschüler, Versicherung

 

ablage

Ablage Prüfungen

Prüfungen müssen von den Eltern eingesehen und unterschrieben werden. Die Fachlehrperson kontrolliert die Unterschrift und überlässt die Prüfung den Schülern/-innen zur Ablage im Portfolioordner. Es liegt in der Verantwortung der Schüler/-innen diesen Ordner korrekt zu führen, die Klassenlehrperson stellt die notwendigen Zeitfenster für das Einordnen der Arbeiten zur Verfügung und macht regelmässig Kontrollen. Die Klassenlehrperson übernimmt keine Verantwortung für fehlende Arbeiten.

ferien

Absenzen

a) Urlaub

  • Urlaubsgesuche müssen mindestens zwei Wochen im Voraus mit einem schriftlichen Gesuch an die Schulleitung Zyklus 1, 2 oder 3 eingereicht werden..
  • Ferienverlängerungen müssen von der Schulleitung Zyklus 1, 2 oder 3 bewilligt werden und richten sich nach den Vorgaben der Schulordnung.
  • Gemäss §38 des Schulgesetzes haben Schüler/-innen Anrecht auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. Es wird erwartet, dass eine solche Absenz 3 Tage im Voraus gemeldet wird.
krank

b) Krankheit

Muss aus zwingenden Gründen Ihr Kind einmal der Schule fernbleiben, müssen Sie die Lehrperson vor Schulbeginn über den Grund der Abwesenheit orientieren. Dazu bieten sich folgende Möglichkeit:

  • Benachrichtigung der Lehrperson vor Schulbeginn über den Grund der Abwesenheit per "KLAPP".
 
Anmeldungen

Die Anmeldungen für Freifächer (1 Jahr), Musikschule (1 Jahr) und Schulsport (1. Semester) sind verbindlich. Eine Abmeldung ist nur in begründeten Fällen und auf schriftliches Gesuch möglich.

seeueberquerung1g

Baden im See

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen nur Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts im offenen See schwimmen, die vorgängig einen Schwimmtest bestanden haben.

wecker

Das Kind hat sich verschlafen

Sollte sich Ihr Kind einmal verschlafen haben, tragen Sie die Information ins Kontaktheft ein und schicken Sie ihr Kind in aller Ruhe zur Schule.

energydrink

Energydrinks

Wir stellen fest, dass der Konsum von Energydrinks (z.B. Red Bull, etc.) zunimmt. Wir würden es begrüssen, wenn Sie die Problematik von Energydrinks mit Ihrer Tochter/Ihrem Sohn thematisieren würden.

handy

Gebrauch Handys

Handys und Unterhaltungselektronik sind in den Schulhäusern weder sicht- noch hörbar, ausser sie werden offiziell für den Unterricht benutzt. Bei Verstoss ist die Lehrperson berechtigt, die Geräte vorübergehend zu verwahren.

mode

Kleidertrends

Schüler/-innen tragen eine dem Unterricht angepasste Kleidung.

laus

Läuse

Kopflausbefall kommt bei allen Altersstufen und in allen sozialen Schichten vor. Entgegen der leider immer noch verbreiteten Meinung ist das Auftreten von Kopfläusen nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Lausbefall ist keine Schande! Aber: Jeder, der das Problem verheimlicht oder nicht konsequent angeht, handelt verantwortungslos! – Interessante Informationen gibt es auch unter www.kopflaus.ch

mobbing

Mobbing

Es kommt immer wieder vor, dass Schüler/-innen dauernd und aus nichtigem Anlass geplagt werden. Die Lehrpersonen sind sehr um ein gewaltfreies Schulklima bemüht, Mobbing ist aber ein Phänomen, das häufig im Versteckten vorkommt (Schulweg, Garderobe). Prävention ist dann erfolgreich, wenn man früh eingreifen kann. Zögern Sie bitte nicht, bei Mobbingverdacht Kontakt mit der Klassenlehrperson oder mit dem Schulleiter Zyklus 1, 2 oder 3 aufzunehmen.

zeugnis

Neue Promotionsverordnung

Gemäss neuer Promotionsverordnung erhalten die Schülerinnen und Schüler ab Schuljahr 2010/11 ein Jahreszeugnis. Nach dem 1. Semester wird ein Zwischenbericht erstellt, in welchem auch die Selbst- und Sozialkompetenzen beurteilt werden. Diese Kompetenzen werden mit "sehr gut", "gut", "genügend" oder "ungenügend" bewertet. Die Bewertung „gut“ entspricht dem Normalfall, „sehr gut“ ist für hervorragendes  Verhalten vorbehalten.

glasbruch

Sachbeschädigung

Leider kommt es immer wieder zu mutwilligen Beschädigungen an Fahrrädern und Mofas. Für die Schulleitung ist es wichtig, dass auch bei kleinen Schäden ein Schadenformular ausgefüllt wird. Die Schule ist jedoch für solche Schäden nicht haftbar.

ssa k

Schulsozialarbeit/SSA

Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale Beratungsstelle an der Schule Seengen, die sich an Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen richtet. Die Beratungen sind kostenlos, die Schulsozialarbeiter unterstehen der Schweigepflicht. > Mehr Infos zur SSA 

Verkehr

Schulweg

Begleiten Sie Ihr Kind am Anfang der Schulzeit auf dem Schulweg und erklären Sie ihm Gefahrenstellen. Verzichten Sie bitte darauf, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu fahren. Die Schüler und Schülerinnen können die Verantwortung für Ihren Schulweg schnell selber übernehmen, sind auch stolz auf ihre Eigenständigkeit und  kommen zu zusätzlicher Bewegung. Sobald die Schüler/-innen die Veloprüfung bestanden haben, dürfen sie auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

sucht

Suchtberatung

Sucht hat viele Gesichter und Ursachen. Bei Problemen haben Sie die Möglichkeit, sich unentgeltlich an die Suchtberatungsstelle Bezirk Lenzburg zu wenden (www.suchthilfe-ags.ch oder Tel. 062 8914 44 05).

tagesstrukturen

Tagesstrukturen

Die Schule Seengen bietet ein breites Angebot an Betreuungsmöglichkeiten und einen Mittagstisch an. Alle Informationen dazu finden Sie im Menu unter «Tagesstrukturen».

vebs
Verein Ehemaliger Bezirksschüler Seengen

www.vebs-seengen.ch

gips

Versicherung

Die Kinder sind im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) gegen Krankheit und Unfall versichert. Bei schulischen Anlässen sind die Schüler und Schülerinnen im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) privat und nicht durch die Schule versichert.
Bei Unfall: Die Eltern leiten die Arztrechnung ihrer Krankenkasse zur Abrechnung und Rückerstattung weiter und bezahlen die Arztrechnung.
Bei Krankheit: Krankheitsbedingte Behandlungen sind direkt mit der Krankenkasse oder weiteren privaten Versicherungen durch die Eltern zu regeln.

velolicht

Verkehrssicherheit
  • Wir empfehlen das Tragen eines Velohelms auf dem Schulweg.
  • Es liegt in der Verantwortung der Schüler/-innen und Ihnen als Eltern, die Fahrräder in einwandfreiem Zustand zu halten.
  • Das Benützen der Velowege und das Einhalten der  Verkehrsregeln sind selbstverständlich.
  • Fahren ohne Licht in der Dämmerung ist gefährlich!

fragen

Was tun, wenn der Schuh drückt?

Wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der Schule oder mit Ihrem Kind haben, dann kontaktieren Sie bitte zuerst die Fachlehrpersonen oder die Klassenlehrperson. Wenn diese Lehrpersonen Ihnen nicht weiter helfen können, dann wenden Sie sich an die Schulleitungen.

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